Sakramentalien
Taufe – Erstkommunion/Beichte – Firmung – Trauung – Krankensalbung – Beerdigung
Mit diesem Titel liegt im Pfarrbüro eine Broschüre auf, die jederzeit abgeholt werden kann. In ihr werden Schritte bei einem Todesfall beschrieben. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, tritt in unser Leben eine Absolutheit, ein unumkehrbares Geschehen, das wir sonst kaum so kennen. Es ist gut, sich diesem Ereignis zu stellen, in Ruhe bei dem Verstorbenen zu verweilen und dann erst die nötigen Schritte einzuleiten.
Es gibt auch die Möglichkeit, den Pfarrer für die Sterbegebete zu rufen. „Dieses Vergängliche muss sich mit Unvergänglichkeit bekleiden und dieses Sterbliche mit Unsterblichkeit“ (1 Kor 15,53), so beschreibt Paulus die christliche Sicht des Todes.
Der Weg zur Beerdigung
– In der Regel gehen die Angehörigen zu einem Beerdigungsinstitut, um die Beerdigung zu planen. Das Beerdigungsinstitut setzt sich, während sie dort sind, mit dem Pfarrbüro in Verbindung, um den Beerdigungstermin festzulegen.
– Danach findet ein Gespräch mit demjenigen statt, der die Beerdigung hält. Dabei werden Gestaltungswünsche gerne aufgegriffen.
– Die Beerdigung in der Trauerhalle wird zumeist als Wortgottesdienst gestaltet. Es ist aber auch ein Requiem in der Trauerhalle möglich. In Ausnahmefällen kann das Requiem auch in der St.- Martinus-Kirche stattfinden.
– Der Organist wird in der Regel vom Pfarramt bestellt, wobei Musiker aus dem Bekanntenkreis gerne angenommen werden.
– Nach der Beerdigung wird ein Gedenktäfelchen, das Sie beim Beerdigungsgespräch bekommen, in die Ostersonne in der St.-Martinus-Kirche gehängt.
– Am 1. November nachmittags werden die Angehörigen der in diesem Jahr Verstorbenen zu einem Gedenkgottesdienst eingeladen. Nach diesem Gedenkgottesdienst können sie das Gedenktäfelchen mit nach Hause nehmen.
– Auf Wunsch kann den Verstorbenen jederzeit in Gottesdiensten namentlich gedacht werden.
– Im Dekanat gibt es verschiedene Gruppen/Angebote für Trauernde. Nähere Informationen bekommen Sie im Pfarrbüro.